Waya Abnehmen

Kontraindikationen

Warum gibt es Kontraindikationen?

Gemäß § 20 SGB V ermöglicht der Gesetzgeber seit dem Jahr 2000 den gesetzlichen Krankenkassen die finanzielle Förderung von Versicherten bei Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen.

Die finanzielle Förderung durch die Krankenkassen ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel muss der Präventionskurs für eine Zertifizierung bestimmte qualitative Voraussetzungen erfüllen und es dürfen keine persönlichen oder gesundheitlichen Ausschlussgründe beim Teilnehmer vorliegen.

Diese gesundheitlichen Ausschlussgründe, sog. Kontraindikationen, werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) festgelegt und unterliegen nicht dem Einfluss der Anbieter von Präventionskursen.

Wer kann Waya als geförderten Präventionskurs nutzen?

Die Teilnahme und Nutzung von Waya als erstattungsfähiger Präventionskurs ist ausschließlich erwachsenen Personen möglich. Eine Förderung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist nicht zulässig.

Gibt es gesundheitliche Ausschlussgründe, sog. Kontraindikationen, für die Nutzung von Waya als Präventionskurs?

Bei Vorliegen einer der folgenden Kontraindikationen ist die Nutzung von Waya als erstattungsfähiger Präventionskurs nicht zulässig:

  • Sekundäre und syndromale Formen der Adipositas

  • Psychiatrische Grunderkrankung/Essstörung

  • Behandlungsbedürftige Erkrankungen des Stoffwechsels

  • Ein BMI von 35,0 oder höher

Beim Bestehen einer oder mehrerer dieser Kontraindikationen ist die Erstattung als Präventionskurs auch bei Vorliegen eines ärztlichen Attests oder einer ärztlichen Bescheinigung nicht zulässig.
Der Waya Abnehmkurs ist geeignet für Personen mit einem Body-Mass-Index (BMI) von 25 bis 30.

Bei einem BMI ab 30 bis einschließlich 35,0 kann eine Teilnahme nur nach ärztlicher Rücksprache erfolgen.

Mit der Zustimmung zu den Kontraindikationen bestätigst du, dass bei Vorliegen eines BMI von 30 bis 35,0 vorher mit einem Arzt / einer Ärztin Rücksprache gehalten wurde und keine ärztlichen Einwände gegen eine Nutzung vorliegen.

Kann Waya auch bei Vorliegen von Ausschlussgründen genutzt werden?

Eine Nutzung von Waya bei Vorliegen von gesundheitlichen Ausschlussgründen ist nicht Intention des Kurses und erfüllt in diesem Fall nicht mehr die Voraussetzungen zur zertifzierten, erstattungsfähigen Präventionsleistung. Eine finanzielle Förderung durch die Krankenkassen ist diesem Fall ausgeschlossen.

Wir freuen uns natürlich, wenn Dich der Kurs und seine Inhalte dennoch interessieren, jedoch möchten wir dich darauf hinweisen, dass der Kurs in diesem Fall reine Wissensvermittlung darstellt und keine geförderte Präventionsleistung darstellt. Entstehende Kosten für die Nutzung von Waya sind in diesem Fall von Dir persönlich zu tragen.